Spielortdaten

Ehrenhain Ballpark


Adresse:

Blasberg 21
24943 Flensburg


Wegbeschreibung:

auf A7 bleiben und der Beschilderung für Flensburg folgen
Bei Ausfahrt 3-Flensburg auf B200 in Richtung Flensburg / Glücksburg / Kappeln / Husum fahren
An der Gabelung rechts halten und weiter auf B200 fahren
Ausfahrt B199 Richtung Kappeln / Glücksburg / FL-Süd/FL-Ost
Weiter auf Osttangente / B199
Links abbiegen auf Adelbyer Kirchenweg (Schilder nach Jürgensby)
Rechts abbiegen auf Bismarckstraße
Weiter auf Mürwiker Str.
Links abbiegen auf Jahnstraße
Geradeaus auf Blasberg
Das Ziel befindet sich auf der linken Seite.


COVID-Schutzvorgaben:

Trägerverein Flensburg Stadion e. V. 
 
Hygieneregeln für die Gesamtanlage des Flensburger-Stadions im Zeichen der Corona-Pandemie 
 
 
1.  Diese Hygieneregeln gelten für den gesamten Bereich der dem Trägerverein Flensburger Stadion e. V. (TFS) seitens der Stadt Flensburg übertragenen Flächen einschließlich aller baulichen Anlagen. 
 
2.  Anweisungen des Vorstandes des TFS oder der Mitarbeiter des TFS sind unbedingt Folge zu leisten. 
 
3.  Grundsätzlich gelten die aktuellen in der „Landesverordnung zum Umgang mit SARS-CoV-2“ und ggf. in der „Zusatzverordnung der Stadt Flensburg“ definierten Kontaktregeln, bzw. Abstandsregeln.  
 
4.  Die die Stadionanlage nutzenden Vereine haben dem TFS ihre eigenen Hygienekonzepte, nach denen Sie während des Trainings oder während der Wettkämpfe verfahren wollen, einzureichen. Im Zweifel gelten die Hygieneregeln des TFS. Die Hygienekonzepte der Vereine sind mitzuführen und bei Verlangen vorzulegen. 
 Das Hygienekonzept der Vereinsgaststätte des SC Weiche Flensburg 08 e. V. ist dem TFS vorzulegen. 
 
5.  Bei Trainingseinheiten und Veranstaltungen im Stadion ist der veranstaltende Verein verantwortlich für die Einhaltung dieser Hygieneregeln und seiner eigenen Hygieneregeln. Werden Zuschauer zu Veranstaltungen zugelassen, so hat der veranstaltende Verein Sorge zu tragen, dass die unter 3. genannten Ordnungen eingehalten werden. 
 
6.  Innerhalb des Gebäudes gilt bis auf weiteres, dass jede Person eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung (Maskenpflicht) auf allen Gängen zu tragen hat. Keine Maskenpflicht gilt für im Gebäude tätige haupt- oder ehrenamtliche Personen und für die Sportler*innen, die von den Sportplätzen zu den Umkleidekabinen und umgekehrt gehen.  
 
7.  Die Belegungspläne des TFS sind verbindlich und dürfen nicht einseitig verändert werden.  Dasselbe gilt für die Belegungen der Kabinen, Duschanlagen usw., sollten die unter 3. genannten Ordnungen eine Öffnung der Kabinen und Duschanlagen erlauben. 
  Zugang und Ausgang zu den bzw. für die  
 

Kabinen im Erdgeschoss (Kabine 1-5, 11-19) ist nur über den Ein- und Ausgang im Erdgeschoss zulässig.  
 Kabinen im 1. Obergeschoss (Kabine 6-10) ist nur über den Ein- und Ausgang im 1. OG (neben der Stadion-Gaststätte) zulässig. 

 
  Ein Querverkehr über die Wendeltreppe ist nicht zulässig! 
 
8.  Die Toilettenanlagen im Eingangsbereich sind während der Öffnungszeiten des Stadions geöffnet und werden regelmäßig gereinigt. 
     
9.  Für von den veranstaltenden Vereinen angesetzte und durchgeführte Pressekonferenzen o. ä. gilt ebenfalls die Maskenpflicht. 
 
10.  Der Trainings- und Wettkampfbetrieb hat Vorrang vor einer privaten Nutzung der Anlagen. 
 
11.  Verstöße gegen diese Hygieneregeln können mit einem Stadionverbot geahndet und ggf. zur Anzeige gebracht werden. 

Die Daten kommen aus BSM und sind auch dort zu pflegen!